AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anwendungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB gelten für alle Reservationen in der Mönchsjochhüt- te und basieren auf dem Reglement Hütten und Infrastruktur SAC.
2. Gastaufnahmevertrag und Reservation
2.1 Der Gastaufnahmevertrag wird unmittelbar und ausschliesslich zwischen der reservierenden Person (in der Folge Gast genannt) und der/dem verantwortlichen Hüttenwart/in abgeschlossen.
2.2 Die Reservation von Schlafplätzen und Halbpension wird für beide Seiten verbindlich, wenn sie mündlich oder schriftlich bestätigt ist. Mit jeder Bestätigung treten die AGB in Kraft.
2.3 Bei der Reservation von Schlafplätzen in der Mönchsjochhütte über das Online- Hüttenreservations-System (OHRS) ist die Angabe der Kreditkartendaten verpflichtend.
3. Vorauszahlung / Anzahlung
3.1 Der/die Hüttenwart/in der Mönchsjochhütte ist berechtigt, zur Sicherstellung der Reservation eine Vorauszahlung / Anzahlung zu verlangen. Die maximale Höhe der Vorauszahlung / Anzahlung kann dem Gegenwert der gesamten reservierten Dienstleistung entsprechen. Die Zahlung muss bis zum vereinbarten Datum überwiesen sein, ansonsten gilt die Reservation als nicht bestätigt. Eine Rückzahlung erfolgt nur bei termingerechtem Vertragsrücktritt gemäss den Annullationsbe- dingungen.
3.2 Für offiziell ausgeschriebene Sektionstouren werden keine Vorauszahlungen erhoben. Die Sektionen verpflichten sich, für allfällige Entschädigungen gemäss den Annullationsbedingungen einzustehen.
4. Annullationsbedingungen / No-show-Gebühr
4.1 Annullationen, Änderungen und Verschiebungen von Reservationen sind bis spätestens am Vortag bis um 18.00 Uhr über das OHRS oder telefonisch kostenlos möglich.
4.2 Für nicht oder zu spät gemeldete Annullationen und Verschiebungen von Reservationen oder Änderungen der Personenanzahl ist der/die Hüttenwart/in der Mönchsjochhütte berechtigt, die No- show-Gebühr der hinterlegten Kreditkarte zu belasten.
Die No-show-Gebühr der Mönchsjochhütte beträgt CHF 78.- pro Person und Nacht.
4.3 Die No-show-Gebühr gemäss Art. 4.2 entfällt, wenn der Gast schriftlich mittels Belegen nachweist, dass die Beanspruchung der reservierten Dienstleistung wegen Wetterereignissen (bestätigte Unwetterwarnung von MeteoSchweiz bzw. Bestätigung der Erhöhung der Lawinengefahrenstufe gegenüber dem Vortag im Lawinenbulletin des SLF) für besagte Route und besagten Tag verunmöglicht wurde. Der/die Hüttenwart/in der Mönchsjochhütte ist bis 18.00 Uhr am Vorabend der reservierten Übernachtung darüber zu informie- ren.4.4 Art. 4.1, 4.2 und 4.3 gelten auch bei vorzeitiger Abreise. AGB für SAC-Hütten
5. Rücktritt durch den/die Hüttenwart/in
Der/die Hüttenwart/in der Mönchsjochhütte kann unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:Höhere Gewalt oder andere vom/von der Hüttenwart/in nicht vertretbare Umstände.Gast verstösst während seines Aufenthalts markant gegen die Hüttenordnung des SAC;Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes ist gesetzeswidrig.Bei einem Rücktritt des/der Hüttenwart/in aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz. Die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt im Rahmen der Annullationsbedingungen grundsätzlich geschuldet, ausser bei höherer Gewalt.
6. Ausweispflicht
Gratisübernachtungen für Bergführer in Ausübung ihres Berufs werden nur gegen Vorlage des gül- tigen IVBV-Ausweises und des Mitgliederausweises des SAC oder einer Organisation mit Gegen- recht gewährt.
7. Zahlung
Übernachtungs- und Konsumationskosten sind spätestens am Abreisetag zu bezahlen. Die Zah- lung mit Kreditkarte, elektronischen Zahlungsmitteln oder Fremdwährungen ist nur nach Verfüg- barkeit und vorgängiger Bestätigung möglich.
8. Haftungsausschluss
Sämtliche schriftlichen und mündlichen Auskünfte des/der Hüttenwart/in der Mönchsjochhütte(z.B. über Tourenverhältnisse, Lawinen- und Wettersituation, Routenwahl etc.) werden mit grösstmögli- cher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen sowie aus Erfahrung erteilt. Der/die Hütten- wart/in der Mönchsjochhütte übernimmt jedoch keine Gewähr dafür. Alle Entscheide betreffend Touren, Routen etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens des/der Hütten- wart/in der Mönchsjochhütte und des SAC für Schäden jeglicher Art, die sich für den Gast aus der Verwendung dieser Auskünfte ergeben könnten, ist ausgeschlossen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Mönchsjochhütte unterstehen Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist die Standortgemeinde der Hütte.
Ort / Datum: Jungfraujoch 07. Januar 2022
Der/die Hüttenwart/in: Yann Roulet
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SAC-Hütten wurden von der Abgeordnetenversamm- lung am 29. August 2020 verabschiedet und treten 1. November 2020 in Kraft.